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PostHeaderIcon Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die Vorratsdatenspeicherungvorschriften des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig mit der Begründung daß sie ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sei. Es müssen nun neue Gesetze verabschiedet und die vorhandenen Daten gelöscht werden. Das Gesetz wurde mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Dezember 2007 verabschiedet und regelt, dass alle Dienstleister ein halbes Jahr lang die Telefondaten, SMS und E-Mailverkehr speichern müssen. Bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr konnten Staatsanwaltschaften, Polizei oder Geheimdienste auf die Daten zurückgreifen.

Mit einer einstweiligen Anordung hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 den Abruf der gespeicherten Daten für staatliche Stellen erschwert. So durften die Daten nur zur Aufklärung schwerer Delikte genutzt werden.

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